DIGITAL.PLUS25
Digitalisierungsförderung für Unternehmen in Oberösterreich
Jetzt bis zu 8.000 € Förderung für Ihre Digitalisierung sichern!
Sie möchten Ihre Unternehmensprozesse effizienter gestalten, Kosten senken und sich besser vor Cyberangriffen schützen?
Digitalisierung bietet enorme Chancen, bringt jedoch oft erhebliche finanzielle Herausforderungen mit sich.
Mit der DIGITAL.PLUS25 Förderung unterstützen die WKOÖ und das Land Oberösterreich gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsprojekte.
Förderbare Schwerpunkte
Welche Digitalisierungsprojekte werden gefördert?
Es werden Digitalisierungsvorhaben (Konzeption und Umsetzung) gefördert, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens beitragen. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 €.
✅ Automatisierung & Digitalisierung – Optimierung von Geschäftsprozessen durch moderne Technologien
✅ Datenmanagement & Künstliche Intelligenz – Effiziente Verwaltung, Analyse und Nutzung von Unternehmensdaten
✅ Sichere IT-Systeme & Cyber-Security – Schutz vor Internetbetrug, Datendiebstahl und Cyberangriffen
❌ Nicht förderfähig: Projekte, die dem Bereich digitales Marketing zuzuordnen sind.
Wie hoch ist die Förderung?
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Förderhöhe:
bis zu 40 % der förderbaren Kosten -
Maximale Fördersumme:
8.000 € Zuschuss -
Mindestprojektvolumen:
10.000 € -
Beratungs- und IT-Dienstleistungen müssen mindestens 20 % der Gesamtkosten ausmachen
Ihr Ansprechpartner:
Raphael Körber
+43 664 / 533 62 99
Wer kann DIGITAL.PLUS25 beantragen?
Gefördert werden Digitalisierungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die:
✅ In geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen sind
✅ Ihren Firmensitz in Oberösterreich haben
✅ Aktives Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich (WKOÖ) sind
💡 Achtung:
Unternehmen, die selbst Digitalisierungsdienstleistungen (Beratung, Konzeption, Umsetzung) oder IT-Lösungen anbieten, sind von der Förderung ausgeschlossen.
📢 Pro Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ kann ein Digitalisierungsprojekt gefördert werden!
👉 Ausnahme:
Unternehmen, die bereits Mittel aus den Vorgänger-Förderprogrammen „Digital Starter 2022“ oder „Digital Starter 2023“ erhalten haben, sind nicht mehr förderfähig.