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AGBs

Uns liegt Transparenz am Herzen.

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der TR3NDWORKS GmbH gelten ausschließlich diese „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der TR3NDWORKS GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

Die Angebote von TR3NDWORKS GmbH sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei TR3NDWORKS GmbH gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von TR3NDWORKS GmbH als angenommen, sofern die TR3NDWORKS GmbH nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistungen und Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der TR3NDWORKS GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die TR3NDWORKS GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die TR3NDWORKS GmbH ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Werbeetats. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der TR3NDWORKS GmbH. Alle der TR3NDWORKS GmbH erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der TR3NDWORKS GmbH sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der TR3NDWORKS GmbH veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird die TR3NDWORKS GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der TR3NDWORKS GmbH, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der TR3NDWORKS GmbH eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dgl. sind vielmehr unverzüglich der TR3NDWORKS GmbH zurückzustellen.

4. Präsentation

Für die Teilnahme an Präsentationen steht der TR3NDWORKS GmbH ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der TR3NDWORKS GmbH für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der TR3NDWORKS GmbH, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der TR3NDWORKS GmbH; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der TR3NDWORKS GmbH zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der TR3NDWORKS GmbH gestalteten Werbemitteln verwendet, so ist die TR3NDWORKS GmbH berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der TR3NDWORKS GmbH nicht zulässig. Alle Leistungen der TR3NDWORKS GmbH einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der TR3NDWORKS GmbH und können von der TR3NDWORKS GmbH jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der TR3NDWORKS GmbH darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der TR3NDWORKS GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der TR3NDWORKS GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der TR3NDWORKS GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der TR3NDWORKS GmbH erforderlich. Dafür steht der TR3NDWORKS GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5% des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen der TR3NDWORKS GmbH bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – ebenfalls die Zustimmung der TR3NDWORKS GmbH notwendig. Dafür stehen der TR3NDWORKS GmbH im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15% zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

5. Kennzeichnung 

Die TR3NDWORKS GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

6. Genehmigung

Alle Leistungen der TR3NDWORKS GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die TR3NDWORKS GmbH veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

7. Termine

Die TR3NDWORKS GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die TR3NDWORKS GmbH. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der TR3NDWORKS GmbH. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der TR3NDWORKS GmbH – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

8. Zahlung 

Die Rechnungen der TR3NDWORKS GmbH sind binnen 7 Tagen netto ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der TR3NDWORKS GmbH. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

9. Urheberrecht 

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Übergabe und/oder Nutzung des Quellcodes der Software.